Das Konzept

Die umweltfreundliche Inkontinenzsystemabfallverwertung

Der "Windel-Willi" wurde von der Stiftung Liebenau entwickelt und wird bis heute als weltweit einmalige Anlage zur effizienten Verwertung von Inkontinenzsystemabfällen aus Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe betrieben.

Die Idee zum "Windel-Willi", die dazugehörigen Patente, der Betrieb und die Projektleitung, liegen bei der Stiftung Liebenau.

Wir sind Ansprechpartner für den Vertrieb und die Koordination des Projektes. Wenn Sie also eine Einrichtung des Gesundheitsdienstes sind, eine Kommune oder Stadt, oder wenn Sie Fragen zum Projektablauf oder generell Interesse am "Windel-Willi" haben, so stehen wir Ihnen sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Der "Windel-Willi": Das besondere Kraftwerk

Informationen rund um die im "Windel-Willi" produzierte und nutzbare Energie, oder zu den Unterscheidungsmerkmalen gegenüber einer konventionellen Müllverbrennung, sowie zum Beitrag des "Windel-Willi" zu einem ausgewogenen Energiemix, finden Sie hier.

Für wen ist der "Windel-Willi" interessant?

  • Einrichtungen der Seniorenhilfe und -pflege

  • Einrichtungen der Behindertenhilfe

  • Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten

  • Weitere Einrichtungen aus dem Bereich des Gesundheitswesens

Kundenvorteile

  • Kundenbezogene abfallwirtschaftliche Analyse vor Ort

  • Prüfung auf abfallrechtliche Vorgaben und Heilung bei eventuellen Verstößen (Regeltreue)

  • Organisation / Neuausschreibung abfallwirtschaftlicher Leistungen bei Bedarf

  • Angestrebte Kostensenkung im gesamten abfallwirtschaftlichen Bereich

  • Personalschulungen (bei Bedarf im gesamten Abfallwirtschaftsbereich)

  • Kontinuierliche Beratung und Betreuung abfallwirtschaftlicher und abfallrechtlicher Fragen über alle Abfallfraktionen hinweg

Logistik-Radius des "Windel-Willi"

Das Projekt "Windel-Willi" bindet aktuell rund 260 Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, der Pflege und des betreuten Wohnens, Kinderkrippen und Kindergärten aus folgenden Landkreisen ein:

  • Bodenseekreis mit Lindau und Konstanz

  • Tuttlingen, den Schwarzwald-Baar-Kreis, zusätzlich Rottweil und den Zollern-Alb-Kreis

  • Tübingen, Reutlingen und Esslingen

  • die Landkreise Biberach, Ravensburg und Sigmaringen

  • Ulm, Neu-Ulm, Heidenheim und den Alb-Donau-Kreis

  • Unterallgäu und das Oberallgäu

  • Freudenstadt

Presse

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