Das Konzept
Die umweltfreundliche Inkontinenzsystemabfallverwertung
Der "Windel-Willi" wurde von der Stiftung Liebenau entwickelt und wird bis heute als weltweit einmalige Anlage zur effizienten Verwertung von Inkontinenzsystemabfällen aus Einrichtungen der Altenpflege und Behindertenhilfe betrieben.
Die Idee zum "Windel-Willi", die dazugehörigen Patente, der Betrieb und die Projektleitung, liegen bei der Stiftung Liebenau.
Wir sind Ansprechpartner für den Vertrieb und die Koordination des Projektes. Wenn Sie also eine Einrichtung des Gesundheitsdienstes sind, eine Kommune oder Stadt, oder wenn Sie Fragen zum Projektablauf oder generell Interesse am "Windel-Willi" haben, so stehen wir Ihnen sehr gerne jederzeit zur Verfügung.
Der "Windel-Willi": Das besondere Kraftwerk
Informationen rund um die im "Windel-Willi" produzierte und nutzbare Energie, oder zu den Unterscheidungsmerkmalen gegenüber einer konventionellen Müllverbrennung, sowie zum Beitrag des "Windel-Willi" zu einem ausgewogenen Energiemix, finden Sie hier.
Für wen ist der "Windel-Willi" interessant?
Einrichtungen der Seniorenhilfe und -pflege
Einrichtungen der Behindertenhilfe
Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Kindergärten
Weitere Einrichtungen aus dem Bereich des Gesundheitswesens
Kundenvorteile
Kundenbezogene abfallwirtschaftliche Analyse vor Ort
Prüfung auf abfallrechtliche Vorgaben und Heilung bei eventuellen Verstößen (Regeltreue)
Organisation / Neuausschreibung abfallwirtschaftlicher Leistungen bei Bedarf
Angestrebte Kostensenkung im gesamten abfallwirtschaftlichen Bereich
Personalschulungen (bei Bedarf im gesamten Abfallwirtschaftsbereich)
Kontinuierliche Beratung und Betreuung abfallwirtschaftlicher und abfallrechtlicher Fragen über alle Abfallfraktionen hinweg
Logistik-Radius des "Windel-Willi"
Das Projekt "Windel-Willi" bindet aktuell rund 260 Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, der Pflege und des betreuten Wohnens, Kinderkrippen und Kindergärten aus folgenden Landkreisen ein:
Bodenseekreis mit Lindau und Konstanz
Tuttlingen, den Schwarzwald-Baar-Kreis, zusätzlich Rottweil und den Zollern-Alb-Kreis
Tübingen, Reutlingen und Esslingen
die Landkreise Biberach, Ravensburg und Sigmaringen
Ulm, Neu-Ulm, Heidenheim und den Alb-Donau-Kreis
Unterallgäu und das Oberallgäu
Freudenstadt