Abfallmanagement

Berührungspunkte von Unternehmen mit dem Abfallrecht

Gewerbebetriebe aus dem Gastrobereich, dem Handel und der Industrie, soziale Einrichtungen wie Kliniken, Einrichtungen der Altenhilfe oder der Behindertenhilfe, kleine und mittlere Handwerksbetriebe, Baustellen, etc., haben alle eines gemeinsam: Mehr oder weniger starke Berührungspunkte mit den allermeisten abfallrechtlichen Regelwerken.

  • Personelle Aufwendungen

    Die Fülle der unzähligen und sich stetig verkomplizierenden Regelwerke, fördert und fordert die Herausbildung personaler Strukturen, die eigens zur Umsetzung der wichtigsten Bestimmungen und Dokumentationsverpflichtungen abgestellt werden müssen.

  • Vereinfachungsbedarf

    Der Bedarf an Beratungen und an auf die jeweilige Situation zugeschnittenen, rechtlich einwandfreien Lösungen, sowie deren rechtssichere Dokumentation, steigen im Zuge des weiteren Durchgriffs europäischen Rechts ständig weiter an.

    Die Umsetzung der Vorgaben aus der aktuellen Gewerbeabfallverordnung hat oberste Priorität.

  • Der passende Raum

    Müllräume werden bei den Planungen häufig vergessen oder zumeist zu gering und logistisch unzureichend dimensioniert. Auch die hygienischen Anforderungen an Müllräume sind meistens kaum bekannt, was am Ende zu unbefriedigenden Umsetzungen führt.

    Gerade die Covid-19-Krise hat gezeigt, dass auch in Müllräumen hygienische Standards wichtig sind und Keimverschleppungen vermeiden helfen können.

  • Praxistauglich

    An dieser Stelle beginnt unsere Arbeit.

    Wir analysieren, ordnen, vereinfachen und suchen mit Ihnen gemeinsam die praxistauglichsten und gleichzeitig rechtssichersten Lösungen.

    Wir bringen Licht in Ihre Abfallwirtschaft.

Dienst- und Beratungsleistungen

  • Müllraumplanungen wie Standort, Größe, Bedarf und technische Ausgestaltung

  • Prüfung auf Regeltreue sämtlicher relevanter Gesetze, Verordnungen, Satzungen

  • Analyse und Heilung der abfallrechtlichen und abfallwirtschaftlichen Situation

  • Beratung, Umsetzung und Dokumentation im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung

  • Kontinuierliche abfallrechtliche und abfallwirtschaftliche Betreuung

  • Beratung, Umsetzung und Nachweisführung bei gefährlichen Abfallstoffen

  • Unterstützung als externer Betriebsbeauftragter für Abfall nach den §§ 59, 60 KrWG

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