Schwarzwald-Baar-Kreis
Externe Gewerbeabfallberatung
Die Beratung gewerblicher Abfallerzeuger im Gebiet des Landkreises Schwarzwald-Baar-Kreis erfolgt nach Beauftragung durch das Abfallwirtschaftsamt.
Im Mittelpunkt steht die Prüfung auf Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Dazu zählen vor allem das Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie die dazu erlassenen ergänzenden Verordnungen wie z.B. die Gewerbeabfallverordnung sowie die Abfallwirtschaftssatzung des Schwarzwald-Baar-Kreises.
Viele Informationen rund um das zu beachtende und geltende abfallrechtliche Gebäude finden Sie auch direkt auf der Webseite des Abfallwirtschaftsamtes des Landkreises Schwarzwald-Baar.
Für Abfallerzeuger aus dem Landkreis Schwarzwald-Baar sind die Seiten und Ansprechpartner auf der Homepage des Abfallwirtschaftsamtes die erste Anlaufstelle.
Nutzen Sie dazu bitte diesen Link um auf die Webseiten des Landkreises Schwarzwald-Baar-Kreis zu gelangen.